Heizungsförderung – Zuschüsse für förderfähige Heizsysteme
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die Förderbedingungen für den Heizungstausch neu geregelt. Eigentümerinnen und Eigentümer können für den Einbau bestimmter Heizsysteme staatliche Zuschüsse erhalten, wenn die technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Höhe der Förderung hängt vom Gebäude, der Nutzung, dem Einkommen, dem bisherigen Heizsystem und der geplanten neuen Anlage ab. Vor Beginn der Maßnahme sollte deshalb geprüft werden, welche Förderung im konkreten Fall möglich ist und ob alle Voraussetzungen für einen Antrag bei der KfW erfüllt sind.
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Was wird im Rahmen der GModG gefördert?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird der Austausch alter Heizungsanlagen finanziell unterstützt. Hintergrund ist, dass viele Bestandsgebäude in Deutschland noch mit älteren Öl- oder Gasheizungen betrieben werden und bei einer Modernisierung häufig Einsparpotenziale beim Energieverbrauch bestehen.
Die Förderung soll Eigentümerinnen und Eigentümern helfen, den Umstieg auf moderne Heiztechnik wirtschaftlich besser umsetzen zu können. Welche Einsparungen im konkreten Gebäude möglich sind, hängt unter anderem vom energetischen Zustand des Hauses, dem bisherigen Heizsystem, der neuen Anlage und dem individuellen Nutzungsverhalten ab.
Welche Heizungen werden gefördert?
Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) werden bestimmte Heizsysteme gefördert, wenn sie die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem: Wärmepumpen Biomasseanlagen Solarthermieanlagen Brennstoffzellenheizungen innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz Ob eine Heizungsanlage im Einzelfall förderfähig ist, muss vor der Antragstellung geprüft werden.
Entscheidend sind unter anderem die technischen Vorgaben, das Gebäude, die Nutzung und die aktuellen Förderbedingungen der KfW.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Ab dem 21.07.2026 gelten im Rahmen des GModG neue Einkommensstufen:
- bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 % Einkommensbonus
- bis 40.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 30 % Einkommensbonus
- bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 10 % Einkommensbonus
Der Bonus kann nur für die Wohneinheit beantragt werden, die selbst mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz genutzt wird. Als Nachweis werden in der Regel Einkommensteuerbescheide benötigt. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Dadurch kann sich unter Umständen eine höhere Bonusstufe ergeben.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt den schnellen Austausch alter Heizungsanlagen. Ab dem 21.07.2026 beträgt dieser Bonus 16 % der förderfähigen Kosten.
Er kann relevant sein, wenn eine alte, funktionstüchtige Heizung ersetzt wird – zum Beispiel eine Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Gaszentral- oder Biomasseheizung. Bei Gaszentral- und Biomasseheizungen muss die Anlage in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab dem 01.02.2027 schrittweise reduziert: Er sinkt dann halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Auch dieser Bonus kann nur für die selbst genutzte Wohneinheit beantragt werden
Wie kann ich die Zuschüsse beantragen?
Die Förderung für neue Heizungsanlagen wird über die KfW beantragt. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Deshalb sollte vor einer verbindlichen Beauftragung geprüft werden, ob die geplante Heizungsanlage förderfähig ist. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- Beratung und Planung: Wir prüfen, welche Heizlösung technisch und wirtschaftlich zu Ihrem Gebäude passt.
- Angebot und Unterlagen: Auf Basis der geplanten Maßnahme werden Angebot und technische Nachweise vorbereitet.
- Antragstellung bei der KfW: Der Förderantrag wird vor Beginn der Maßnahme über das KfW-Portal gestellt.
- Umsetzung und Auszahlung: Nach der Förderzusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung der erforderlichen Nachweise.
Da sich die Förderbedingungen durch das GModG geändert haben, sollten die aktuellen Vorgaben immer vor Antragstellung geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
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